Die Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
durch Wirtschaftsprüfer ist für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften, welche die im Handelsgesetzbuch (HGB)
festgesetzten Größenmerkmale erfüllen, zwingend
vorgeschrieben. Neben der GmbH und der AG sind auch die
Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
prüfungspflichtig. Das Wachstum erfolgreicher Unternehmen
führt schnell zum Überschreiten der im Gesetz europaweit
einheitlich niedrig definierten Grenzen.
Wir
sind Mitglied beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW), das
auf diesem Gebiet die Rechtsentwicklung stetig begleitet.
Wirtschaftsprüfern aller führenden
Wirtschaftsnationen der Welt sind regelmäßige
Qualitätskontrollen auferlegt.
Wir haben diese Qualitätskontrolle (peer review) erfolgreich
absolviert und können alle Pflichtprüfungen durchführen.